Rechtschreibreform
Das amtliche Regelwerk: seine problematischen Formulierungen und inhaltlichen Inkonsequenzen
Der Text des Reformwerks mit kritischem Kommentar
[Bearbeitungsstand 2007; zum amtlichen Regelwerk von 1996: bisher zu: Laute und Buchstaben, Worttrennung u.a.]
Der Wortlaut des Reformtexts wird dargestellt, kritisch beleuchtet und mit Verbesserungsvorschlägen für die Regelformulierungen versehen. Alle Veränderungsvorschläge und Kommentare sind farblich hervorgehoben, sodaß der Originaltext rekonstruierbar bleibt (allerdings sind durch die Konvertierung für die Website einzelne Darstellungsfehler nicht ausgeschlossen). (Die kritischen Formulierungen von 1996 sind auch in der Version von 2006 dieselben geblieben.)
Aufsatz: Von der Unmöglichkeit, „nach den neuen Regeln“ zu schreiben
[zuletzt überarbeitet 2016; zum amtlichen Regelwerk von 2006]
Abstract:
Wohl oder übel wird heute weithin akzeptiert, daß nun „nach den neuen Regeln“ geschrieben wird. Die letzte Übergangsfrist in den Schulen endete zum 1. August 2009 in der Schweiz. Seit diesem Stichtag darf in allen deutschsprachigen Ländern nur noch „nach den neuen Regeln“, so wird oft formuliert, korrigiert werden. Doch ist das so formuliert eigentlich richtig? Geht es um das, was im Regelteil ausformuliert ist? – In der Regel lässt sich wohl bestenfalls sagen, daß jetzt „nach dem neuen, amtlichen Wörterverzeichnis“, meistens wohl „nach dem, was Duden, Wahrig, Pons & Co. daraus gemacht haben,“ geschrieben, gelernt und korrigiert wird.
Kaum jemand schlägt wohl wirklich im Regelteil der amtlichen Regelung nach. Denn dann, so weist der Autor dieses Beitrags auf, ließe sich feststellen: Die Regeln sind zum Teil so widersprüchlich, zum Teil einfach so falsch formuliert, daß sich die Schreibungen im Wörterverzeichnis oder in den Beispielen oft gar nicht aus dem Regelwortlaut ergeben! Folgte man dem Regelwortlaut, müsste z.B. „Müze“ statt „Mütze“ geschrieben werden, „dreisig“ statt „dreißig“, „es giltt“ und „sie trittt“ statt „es gilt“ und „sie tritt“, es müsste „Mac-ho“ getrennt werden und es dürfte auch „Pa-rlament“ getrennt werden. Es gibt noch eine Menge weiterer solcher Fälle, von denen der Autor viele im Beitrag auflistet und aus dem Wortlaut des Reformtextes begründet. Folgt man darüber hinaus dem Wortlaut einer Formulierung in der Einleitung zum amtlichen Wörterverzeichnis, dürften solche Schreibungen sogar trotz der Feststellung gebraucht werden, daß diese Schreibungen im Wörterverzeichnis nicht vorgesehen sind:
„Schreibungen, die den Regeln nicht widersprechen, sind immer möglich, auch wenn sie im Wörterverzeichnis nicht explizit aufgeführt werden ...“
Statt über Sinn und Unsinn bestimmter Neuschreibungen zu debattieren, sollte, so empfiehlt der Autor, zunächst einmal das Regelwerk auf seine Stringenz hin überprüft und überarbeitet werden! Sonst kann niemand ernsthaft behaupten (oder gar, z.B. in der Schule, verlangen), daß „nach den neuen Regeln“ geschrieben wird. Schülerinnen und Schüler könnten zu Recht auf den Regelteil verweisen, um bestimmte Schreibungen nicht angestrichen zu bekommen.
Immerhin ist die Reform selbst mit dem Anspruch angetreten, „ein möglichst durchsichtig gegliedertes Gesamtregelwerk vorzulegen, das überschaubar, verständlich und handhabbar ist.“
Bis dies grundlegend verbessert ist, plädiert der Autor dafür, mit einigen prägnanten Abweichungen von der Reformschreibung (die auch zu einem Kompromiss taugen würden) auf die Unausgegorenheit des Reformtextes aufmerksam zu machen. So schlägt er vor, wie vor der Reform „daß“ und „miß-“ (anstelle von „dass“ und „miss-“) zu schreiben, weil auch sonst in Funktionswörtern, Vorsilben (Präfixen) und bestimmten Hilfsverben Konsonanten im Auslaut in der Regel gerade nicht doppelt dargestellt werden, vgl. „in, um, ab, mit, un-, bin“. Außerdem empfiehlt er,
ck nach den Grundregeln
c-k zu trennen. Denn
ck ist eher vergleichbar mit
ff, tt, cc usw., oder auch mit
dt, als mit
sch, ch, ph usw., wie das im Reformtext suggeriert wird.
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